Informationen zur bargeldlosen Abrechnung der Organisationsgebühren bei Landesmeisterschaften
  24.01.2018 •     Wettkampf


Ab der Hallensaison 2018 werden die Organisationsgebühren bei Württembergischen und Baden-Württembergischen Meisterschaften nicht mehr bar vor Ort beglichen, sondern nach der Veranstaltung durch den WLV in Rechnung gestellt.

Um das Verfahren für alle einfacher zu machen, würden wir gerne diese Gebühren per Lastschrift einziehen. Hierzu können Sie uns – falls noch nicht erfolgt – mit folgendem Formular eine Einzugsermächtigung erteilen: 

>> Download Formular zur Einzugsermächtigung 


Informationen zur bargeldlosen Abrechnung der Organisationsgebühren bei Landesmeisterschaften