WLSB-Förderprogramme "Inklusion im und durch Sport" und "Integration durch Sport" 2020
Unterstützt werden inklusive bzw. integrative Projekte und Maßnahmen von Sportvereinen, Sportfachverbänden und Sportkreisen in Württemberg, welche im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020 stattgefunden haben oder noch stattfinden werden. Antragsfrist ist der 30. Juni 2020.
Neben kleineren Projekten und Maßnahmen sind auch größer angelegte Maßnahmen von Mitgliedsorganisationen, die sich dem Thema Inklusion bzw. Integration annehmen oder bereits angenommen haben, förderfähig. Kooperieren Mitgliedsorganisationen mit Institutionen außerhalb des organisierten Sports, können entsprechende inklusive oder integrative Projekte, Veranstaltungen etc. ebenfalls gefördert werden.
Ausführliche Informationen und die Förderanträge finden Sie hier.